Informationen für zuweisende Ärztinnen und Ärzte

CT Lungenkrebsscreening

Niedrigdosis-Computertomographie zur Früherkennung von Lungenkrebs bei starken Raucherinnen und Rauchern – seit April 2026 Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Wir bieten Erst- und Zweitbefundung aus einer Hand.

Unser Angebot

Wir führen die Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT nach den Vorgaben der Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung (LuKrFrühErkV) durch. Erst- und ggf. Zweitbefundung erfolgen unabhängig durch zwei qualifizierte Fachärzte in unserem Haus. Die Untersuchungen finden vorerst in dedizierten CT-Zeitfenstern statt, sodass Termine planbar und zügig vergeben werden können.

Voraussetzungen für eine Überweisung

1 · Eintrag auf der Sachkunde-Liste

Sie benötigen die Sachkunde für die Lungenkrebs-Früherkennung (§ 6 Abs. 3 LuKrFrühErkV). Der Nachweis ist einmalig zu erbringen und läuft nicht ab. Nach Eintrag in unsere Liste können Sie fortlaufend zuweisen.

2 · Vollständiger Indikationsschein

Der ausgefüllte Indikationsschein mit Bestätigung der Einschlusskriterien muss der Überweisung beiliegen. Ohne Indikationsschein ist keine Terminvergabe möglich.

Einschlusskriterien (vom Zuweiser zu prüfen)

✓  Alter 50 bis 75 Jahre

✓  Mindestens 15 Packungsjahre (Pack-Years)

✓  Rauchdauer insgesamt mindestens 25 Jahre

✓  Bei Ex-Rauchern: Rauchstopp höchstens 10 Jahre her

✓  Asymptomatisch bezüglich Lungenkrebs

✓  Aufklärungsgespräch geführt, Versicherteninformation ausgehändigt

So läuft die Zuweisung

  1. Anspruch prüfen & aufklären
    Einschlusskriterien prüfen, ärztliches Aufklärungsgespräch führen und Indikationsschein vollständig ausfüllen.
  2. Unterlagen übermitteln
    Indikationsschein zusammen mit der Überweisung an uns senden (Fax, Post oder Patient bringt mit).
  3. Termin
    Wir prüfen die Unterlagen auf Vollständigkeit und vergeben einen Termin im nächsten Screeningzeitfenster.
  4. Befund & Unterrichtung
    Nach unabhängiger Erst- und ggf. Zweitbefundung erhalten Sie den abgestimmten Befund; die versicherte Person wird schriftlich unterrichtet.
Noch nicht auf der Sachkunde-Liste? Senden Sie uns Ihren Sachkundenachweis für die Lungenkrebs-Früherkennung (§ 6 Abs. 3) – wir tragen Sie ein und Sie können anschließend zuweisen.

Terminvergabe & Kontakt

Radiologie Stralsund – Lungenkrebsscreening

Ärztehaus am Frankenwall, Marienstraße 2–4, 18439 Stralsund

Telefon: 03831 – 235 65 – 0

Kurz & wichtig

• Zuweiser auf Sachkunde-Liste

• Indikationsschein beilegen

• Untersuchung: „CT Lungenkrebsscreening“

• Erst- und Zweitbefundung im Haus

Rechtsgrundlagen: Verordnung zur Früherkennung von Lungenkrebs (LuKrFrühErkV, in Kraft seit 01.07.2024) · Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Krebsfrüherkennung (Kassenleistung seit 01.04.2026) · Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung.