Hier finden Sie die Antworten auf die meistgestellten Fragen.


Terminvereinbarung

Röntgenuntersuchungen werden Montag, Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 07:00 bis 18:00 Uhr und Mittwoch sowie Freitag von 07:00 bis 16:00 Uhr durchgeführt.Während der Corona-Beschränkungen bitten wir um Terminvereinbarung. Ein vereinbarter Termin sichert eine Untersuchung. Ohne Termin wird die Untersuchung nur bei freiem Wartezimmer durchgeführt.

Die Wartezeiten sind am Nachmittag meist deutlich kürzer als am Vormittag.

Für alle anderen Untersuchungen bitten wir Sie, telefonisch einen Termin zu vereinbaren. Bevor Sie anrufen, legen Sie bitte falls vorhanden den Überweisungsschein griffbereit. Zur Planung benötigen wir außerdem Informationen welches Organ oder Körperteil bei Ihnen mit welchem Verfahren (CT, MRT, etc.) untersucht werden soll.

Die Telefonnummern entnehmen Sie bitte der rechten Seite.


Parken

Das Ärztehaus verfügt über eine begrenzte Anzahl von Parkplätzen direkt auf dem Gelände. Insbesondere am Vormittag kann es zu Wartezeiten kommen.


Was müssen Sie zur Untersuchung mitbringen?

  • Einen Überweisungsschein von Ihrem Hausarzt
  • Ihre Krankenkassenkarte
  • Eventuell vorhandene Voraufnahmen
  • Allergieausweis falls vorhanden

Wartezeiten

Wir bemühen uns immer die Wartezeiten möglichst gering zu halten und die vereinbarten Termine einzuhalten.

Leider gibt es immer wieder unvorhergesehene Notfalluntersuchungen oder ein erhöhter Zeitbedarf bei einer vorhergehenden Untersuchung. Wir versuchen durch solche Fälle hervorgerufene Abweichungen möglichst gering zu halten, bitten aber um Ihr Verständnis falls Wartezeiten auftreten.

Wartezeiten bei Röntgenuntersuchungen

Röntgenuntersuchungen werden nach Terminvereinbarung durchgeführt, was Wartezeiten relativ gering hält.

Im Falle von dringlichen Untersuchungen, schickt ihr Arzt Sie womöglich direkt zu uns. In diesem Fall kann es zu Wartezeiten kommen.


Untersuchung und Schwangerschaft

Schwangere sollten keinen Röntgenstrahlen ausgesetzt werden, eine Schwangerschaft ist daher vor Untersuchungen mit Röntgenstrahlung auszuschließen.

Für MRT (ohne Kontrastmittelgabe) und Sonographie stellt eine Schwangerschaft nach heutigem Kenntnisstand keine absolute Kontraindikation dar. Beide Methoden werden auch zur Diagnostik am ungeborenen Kind verwendet.


Was ist bei Untersuchungen im MRT zu beachten?

Bei Untersuchungen im MRT können ferromagnetische Metalle, die sich im oder am Körper befinden, beeinflußt werden. Bitte geben Sie vor der Untersuchung an ob sie Metallobjekte im Körper haben wie:

  • Hüft- und Gelenkprothesen, Nägel, Schrauben und Metallplatten nach Knochenbrüchen
  • Gefäßklipps im Gehirn
  • Herzschrittmacher, künstliche Herzklappen bitte Ausweis mitbringen
  • Stents
  • Port-Katheter
  • Innenohr-Implantate, Paukenröhrchen, Hörgeräte

Auch alle äußeren Objekte aus Metall müssen vor der Untersuchung abgelegt werden wie Brillen, Hörhilfen, ebenso EC-, Kredit- oder Parkkarten werden durch den starken Magneten unbrauchbar.

Bei allen Fragen rund um Ihre Untersuchungen helfen Ihnen unsere Mitarbeiter gern weiter und beantworten Ihre Fragen.